Software: e-QSS Server-Version mit WebPortal
Einsatzgebiet: Hygieneprüfungen in Krankenhäuser- und Altenheimküchen, Friseursalons, Maniküre Bereiche, Friedhöfe und Schwimmbäder
Ausgangslage
Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt ist unter anderem für die Hygienekontrollen in Einrichtungen und Firmen, beispielsweise Altenheimen oder Friseurläden, zuständig. Als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes auf einer Produktpräsentation in einer von ihm zu überwachenden Einrichtung das Qualitätssicherungstool e-QSS von Neumann & Neumann kennenlernten, wurde schnell klar: Das Produkt ist sehr gut geeignet, um verschiedene Checklisten in unterschiedlichen Einsatzbereichen elektronisch umzusetzen.
Entscheidung
Diese Anregung wurde aufgegriffen, und nach einer Ausschreibung erhielt das Produkt von Neumann & Neumann den Zuschlag. Wichtige Pluspunkte zugunsten von e-QSS waren die Verwendbarkeit des Systems für die unterschiedlichen Themen- bzw. Aufgabenbereiche, die vom Gesundheitsamt kontrolliert werden, sowie die Möglichkeit, neue e-QSS-taugliche Checklisten selbst und unkompliziert zu verfassen bzw. bestehende leicht zu editieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt war, dass die im Rahmen der Kontrollen erhobenen Daten in einer Datenbank vorgehalten werden: Das eröffnet die Möglichkeit, sie auch für Auswertungen und Erhebungen außerhalb von e-QSS zu nutzen.
Umsetzung
Im Oktober 2006 wurde das elektronische Qualitäts-Sicherungs-System auf den Servern und den Clients des Stadtgesundheitsamtes installiert, anschließend schulte Neumann & Neumann die Anwender, also die künftigen Prüfer. Beides konnte an einem Tag abgeschlossen werden. Eine erste Checkliste wurde erstellt, Tests wurden durchgeführt. Seit November 2006 wird e-QSS im Sachgebiet Umwelthygiene für die Überwachung von Friseurläden und Friedhöfen verwendet. Seither wird der Einsatz von e-QSS in weiteren Projekten erarbeitet, beispielsweise für die Überwachung von Fußpflegepraxen sowie von Küchen in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern.
Fazit
Die mit dem e-QSS System nun sofort verfügbaren elektronischen Daten bedeuten eine große Erleichterung bei ihrer Auswertung für entsprechende Publikationen und Veröffentlichungen des Amtes. Eine mühsame und zeitraubende Nacherfassung der Daten kann entfallen. Durch die Möglichkeit der automatischen Erstellung und Versendung der Protokolllisten kann unter Umständen auf die Erstellung speziell angefertigter Begehungsberichte verzichtet werden, was zu weiteren Zeiteinsparungen führen kann. Ein weiterer Nutzen liegt darin, dass nun ein Vergleich der Ergebnisse der jeweiligen Einrichtung mit Vorjahresdaten mit wenig Aufwand möglich ist. Gezeigt hat sich zudem bereits, dass das System auch von neuen Anwendern gut akzeptiert wird, was wichtig für die künftige Ausweitung seines Einsatzes ist.
Ausblick
Als Weiterentwicklung des Systems wird an die Auswertbarkeit der Daten nach eigenen Kriterien außerhalb der vorgegebenen Berichtsformate von e-QSS gedacht. Das Gesundheitsamt kann die Anwendung von e-QSS in anderen Gesundheitsämtern empfehlen, wenn die personellen Voraussetzungen und Ressourcen zur Administration sowie die entsprechende IT-Ausstattung vorhanden sind. Für einen leichten, schnellen Einstieg wären Musterchecklisten wünschenswert und zu empfehlen. Sollten weitere Gesundheitsämter die Software nutzen, könnten Checklisten und Projekte ausgetauscht werden, um eventuell einen Vergleich ähnlicher Einrichtungen in anderen Städten und Kreisen zu ermöglichen.