Glossar

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Definition Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen (zunächst deutsche Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten) müssen alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards überprüfen und darüber berichten, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 800.000€ oder 2% des Jahresumsatzes bei mehr als 400 Mio. Euro Umsatz.